Hexenverfolgung

Hexenverfolgung

von Sabrina Vlechev

 

Der Hexenwahn verbreitete sich ab dem späten 15.Jh. in ganz Europa und der Grund für die hohe Frauenanzahl war die sog. Erbsündenlehre, welche besagt, dass sie empfänglicher für Einflüsterungen des Bösen/ des Teufels sind. Ab dem 17.Jh. nimmt die Verfolgung ab, da erste Kritiken von Ärzten, Juristen und Theologen zur brutalen Art der Verfolgung veröffentlicht wurden, was zur damaligen Zeit sehr mutig war, da man das Risiko einging, selbst als Hexe/Hexer angeklagt zu werden.

Gründe für die Hexenverfolgung:

Man suchte nach Sündenböcken für Missernten, den daraus folgenden steigenden Preisen bei Lebensmitteln und Schuldige für Tod und Armut. Die Richter und Inquisitoren erhielten unter anderem Kopfgelder nach Anzahl der Verurteilten. Das Handwerk der Scharfrichter und Folterknechte florierte und der Landsherr bekam seinen Anteil vom Besitz des Verurteilten. Die Anklage als vermeintliche Hexe war ein leichter Weg Feinde und Konkurrenten aus dem Weg zu schaffen.

Herkunft des Hexenglaubens:

Früher wurden Feen und Elfen als Hexen bezeichnet, jedoch wurde der Begriff zunächst nicht auf Menschen angewandt. Dies geschah erst später durch das Christentum, welches den Begriff zusätzlich dämonisierte.

Merkmale für Hexen:

-mangelnder sowie häufiger Kirchenbesuch

-Aufenthalt auf einem Feld vor einem Unwetter

-die Kräutersuche/Kräuterkunde

-Verwandtschaft oder Freundschaft mit einer schon verurteilten Hexe

-Heimatlosigkeit

-„hexenhaftes“ Aussehen (z.B. schwarze Haare und blaue Augen oder rote Haare und braune Augen)

-hohes Alter

-Hexenmale: „unempfindliche“ Körperstellen als Zeichen der Verbundenheit mit dem Teufel

-tränenlos

-geringes Körpergewicht (führte zur Annahme, dass Hexen im Wasser nicht untergehen)

-Muttermal als 3. Brustwarze zur „Ernährung“ des Teufels

-Hexensabbat

-Teufelsbuhlschaft (Geschlechtsverkehr mit dem Teufel)

Inquisitionsverfahren:

Sachbeweise hatten bei diesem Verfahren keine Gültigkeit. Es zählte nur die Zeugenaussage, die von weiteren Aussagen gestützt wurde. Oberstes Beweismittel war das Geständnis. Strafen bei kleineren religiösen Vergehen oder unter Bestechung waren unter anderem Wallfahrten, Kreuzzüge, Pranger oder das Tragen von Ketzerkreuzen. Die Anklage erfolgte meist anonym und die Todesstrafe für Ketzer war der Scheiterhaufen. Später wurde der Begriff Ketzer mit dem der Hexe so gut wie gleichgesetzt.

Proben:

Wasserprobe: Die Angeklagte wurde gefesselt und ins Wasser geworfen. Ging sie unter, war sie zwar unschuldig, doch trotzdem tot. Schwamm sie an der Oberfläche, war sie als Hexe überführt und wurde verbrannt.

Wiegeprobe: Ein Richter oder Geistlicher hatte die Aufgabe, das Gewicht der Angeklagten zu schätzen. Danach wurde die Angeklagte gewogen. Stimmte der geschätzte Wert nicht mit dem reellen Wert überein, war sie eine Hexe.

Nadelprobe: Stach man mit der Nadel in ein „Hexenmal“ und es floss kein Blut und es wurde kein Schmerz empfunden, wurde die Angeklagte schuldig gesprochen.

Tränenprobe: Die Angeklagte musste auf Kommando anfangen zu weinen. Gelang ihr dies nicht, wurde sie als Hexe verurteilt.

Foltermethoden

Den Verurteilten wurden die Gliedmaßen durch den Aufzug am Strang oder durch das Anhängen von Gewichtssteinen bei zusammengebundenen Händen über dem Rücken verdreht und ausgerenkt. In der Öffentlichkeit bekamen sie Rutenschläge auf den nackten Leib und im Folterkeller wurden ihnen Daumenstöcke oder Beinschrauben angelegt. Dem Tragen von Folterkleidern, wie dem Halskragen oder dem Leibgürtel, die mit Stacheln versehen waren, wurden oftmals stechende Insekten hinzugefügt. Bei den Folterknechten war auch das Verbrennen von Körperteilen oder das Kneifen mit heißen Zangen sehr beliebt. In den häufigsten Fällen kam es auch zu sexuellen Misshandlungen (auch bei Männern) unter dem Vorwand, man suche nach Hexenmalen. Wenn durch die Folter kein Geständnis erzwungen wurde, welches unabdingbar war für das Inquisitionsverfahren, oder das Opfer bei der Folter nicht starb, musste sich die Angeklagte den Proben unterziehen und schließlich dem Urteil „Scheiterhaufen“. In seltenen Fällen bekam die Angeklagte eine Begnadigung und wurde vor dem Scheiterhaufen erwürgt.

Geographische Verbreitung

Die neuzeitliche Verfolgung konzentrierte sich auf das Heilige Römische Reich, England, Schottland, Schweiz, Niederlande, Lothringen und Polen. Diese Tatsache lag vielleicht an der schwachen Position der Zentralgewalt.

Quellen:

ods.schule.de/schulen/fesber/fachbere/deutsch/drei/hexenverfolgung.htm (11.März 2008)

Wikipedia:

Methodik und Quellen der Hexenforschung

Hexenhammer

Inquisition

Hexenlehre

„Hexenhammer“ von Jacop Sprenger und Heinrich Institoris

J.W.R. Schmidt area Verlag

www.quarks.de/dyn/13210.phtml (17.September 2005)

„Zeiten und Menschen 1“, Schöningh Verlag

Zeitschrift „Stern“ Nr.48 (23.11.2006)

DUDEN Abiturwissen Geschichte 2. Aktualisierte Auflage